
Gefahrgut in Werkstätten richtig handhaben: Vorschriften, Pflichten & Sicherheit
Inhaltsverzeichnis
Werkstätten arbeiten täglich mit Stoffen, die gesundheits- oder umweltgefährdend sein können. Farben, Lacke, Öle, Batterien oder Reinigungsmittel zählen in vielen Fällen zu Gefahrgut oder Gefahrstoffen. Um Mitarbeiter, Kunden und den Betrieb zu schützen, müssen Werkstattbetreiber klare gesetzliche Vorgaben einhalten. Dieser Leitfaden zeigt, worauf es ankommt und wie Sie Risiken effektiv reduzieren.
Was zählt in Werkstätten als Gefahrgut?
Gefahrgut umfasst alle Stoffe und Gegenstände, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr darstellen können. Typische Beispiele in Werkstätten sind:
- Farben, Lacke, Verdünner und Lösungsmittel
- Batterien und Akkus
- Gasflaschen wie Propan oder Acetylen
- Öle, Bremsflüssigkeiten & Reinigungsmittel
- Druckgasbehälter und Sprühdosen
Die Sicherheitsdatenblätter (SDB) helfen bei der Einstufung und enthalten wichtige Schutzmaßnahmen.
Welche Vorschriften gelten?
Für den sicheren Umgang mit Gefahrgut in Werkstätten gelten unter anderem ADR, GGVSEB, TRGS und das Gefahrstoffrecht. Betreiber müssen folgende Punkte beachten:
- korrekte Kennzeichnung nach GHS / CLP
- sichere Lagerung entzündlicher oder toxischer Stoffe
- Gefahrstoffverzeichnis & Sicherheitsdatenblätter
- Brandschutz- und Explosionsschutzmaßnahmen
- rechtssichere Entsorgung gefährlicher Abfälle
- jährliche Unterweisung aller Beschäftigten
Schulungen & Unterweisungen
Alle Mitarbeiter, die mit Gefahrgut arbeiten, benötigen eine regelmäßige Unterweisung gemäß ADR 1.3. Sie vermittelt u. a.:
- Gefahren & Schutzmaßnahmen
- Notfallverhalten
- Pflichten der Mitarbeiter
- rechtliche Grundlagen
Empfohlene Schulung:
Online-Unterweisung ADR 1.3
Pflichten, Verantwortlichkeiten & Haftung
Werkstattbetreiber tragen eine besondere rechtliche Verantwortung. Verstöße gegen Gefahrgut- oder Gefahrstoffvorschriften können zu:
- hohen Bußgeldern
- persönlicher Haftung
- Betriebsstilllegungen
- Unfällen mit Personen- oder Sachschäden
Viele Werkstätten setzen daher auf einen externen Gefahrgutbeauftragten, um Anforderungen zuverlässig zu erfüllen.
Fazit: Sicherheit in der Werkstatt beginnt beim richtigen Umgang mit Gefahrgut
Gefahrgut in Werkstätten stellt ein reales Risiko dar. Mit klaren Prozessen, korrekter Lagerung, qualifizierten Schulungen und fachlicher Unterstützung erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und verbessern nachhaltig die Sicherheit im Betrieb.
FAQ – Häufige Fragen zu Gefahrgut in Werkstätten
Welche Stoffe gelten in Werkstätten als Gefahrgut?
Zu den typischen Gefahrgütern zählen Lacke, Lösungsmittel, Öle, Gase, Batterien und entzündliche Stoffe.
Wer muss geschult werden?
Alle Personen, die Gefahrgut handhaben, benötigen eine ADR-1.3-Unterweisung – jährlich zu wiederholen.
Braucht eine Werkstatt einen Gefahrgutbeauftragten?
Ja, wenn regelmäßig Gefahrgut verpackt, versendet oder transportiert wird.
Welche Dokumente müssen vorhanden sein?
Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen, Schulungsnachweise sowie Dokumentation der Lagerung.
Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie auf Ihrem weiteren Weg Ihre Mitarbeiter zu schützen und entstehende Kosten zu senken.
Haben Sie schon einmal geprüft ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen?
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH




