
Handwerkerregelung Gefahrgut: So wenden Sie die ADR-Handwerkerregelung sicher an
Wenn Sie als Handwerker regelmäßig mit Gefahrgut umgehen und dieses auf Baustellen oder zu Ihrem Kunden transportieren,
ist die sogenannte Handwerkerregelung für Gefahrgut ein wichtiges Thema. Diese
ADR-Handwerkerregelung bietet Ihnen unter bestimmten Bedingungen deutliche Erleichterungen beim
Gefahrguttransport. Grundlagen des Gefahrgutrechts finden Sie hier:
Grundlagen des Gefahrgutrechts.
Was ist die Handwerkerregelung für Gefahrgut (ADR-Handwerkerregelung) und für wen gilt sie?
Die Handwerkerregelung im Bereich Gefahrgut ist eine besondere Freistellung
innerhalb des ADR, also des europäischen Gefahrgutrechts, die es Handwerksbetrieben ermöglicht,
bestimmte Ausnahmen von den sonst sehr strengen Vorschriften für Gefahrguttransporte zu nutzen.
Eine Übersicht zu ADR-Ausnahmen finden Sie hier:
ADR-Ausnahmen nach Unterabschnitt 1.1.3.1.
Diese Regelung greift, wenn die Beförderung des Gefahrguts im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit erfolgt,
also beispielsweise dann, wenn Sie als Maler, Installateur oder Elektriker notwendige Stoffe zur Kundenbaustelle mitnehmen.
Ausgenommen hiervon sind Gefahrgüter der Klasse 7 (radioaktive Stoffe).
Welche Gefahrgüter sind von der Handwerkerregelung betroffen?
Von der Handwerkerregelung können fast alle Stoffe, also gefährliche Güter, erfasst sein,
solange sie in Versandstücken sicher verpackt sind. Infos zur korrekten Verpackung finden Sie hier:
Gefahrgutverpackungen im Überblick.
Die Beförderung solcher Güter ist daher wesentlich einfacher, wenn Sie diese direkt zum
Einsatzort bringen. Gefahrgüter der Klasse 7 sind ausgeschlossen.
Welche Mengen dürfen Sie transportieren, um die Handwerkerregelung zu nutzen?
Ein wesentlicher Faktor für die Anwendung ist die zulässige Höchstmenge der Gefahrgüter. Diese bemisst sich
am sogenannten Punkte-System. Eine vollständige Erklärung finden Sie hier:
1000-Punkte-Regel einfach erklärt.
Solange Sie den 1000-Punkte-Wert nicht überschreiten, profitieren Sie von erheblichen Erleichterungen des ADR.
Welche Pflichten haben Sie bei der Anwendung der Handwerkerregelung?
Obwohl Sie von vielen ADR-Pflichten befreit sind, müssen bestimmte Grundregeln eingehalten werden. Eine davon ist die
regelmäßige Unterweisung. Empfohlen wird eine
ADR 1.3 Unterweisung für alle Gefahrgutbeteiligten.
Ebenso gilt: Eine ordnungsgemäße Ladungssicherung ist Pflicht.
Infos dazu finden Sie hier: Ladungssicherung nach Vorschrift.
Welche Vorteile bietet die Handwerkerregelung für Handwerker?
Für Handwerker bietet die Handwerkerregelung deutliche Erleichterungen beim
Gefahrguttransport. Viele Transporte können ohne umfangreiche Dokumentation erfolgen.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, spricht vieles für die Zusammenarbeit mit einem Experten:
externer Gefahrgutbeauftragter.
Dies spart Zeit, Geld und erhöht die Rechtssicherheit.
Wann endet die Handwerkerregelung und welche Vorschriften gelten dann?
Die Handwerkerregelung endet, sobald die zulässigen Mengen überschritten werden oder der Transport nicht mehr zur
handwerklichen Haupttätigkeit zählt. Dann gelten die vollständigen ADR-Vorschriften sowie die entsprechenden nationalen
Regelwerke. In solchen Fällen ist professionelle Unterstützung sinnvoll:
externer Gefahrgutbeauftragter von safeXcon.
Wenn Sie Ihre Prozesse im Umgang mit Gefahrgut rechtssicher gestalten möchten, ist ein
externer Gefahrgutbeauftragter eine wertvolle Unterstützung.
Eine kostenlose Erstberatung können Sie hier buchen:
kostenlose Erstberatung.
FAQ zur ADR-Handwerkerregelung
Was erlaubt die Handwerkerregelung beim Gefahrguttransport?
Die ADR-Handwerkerregelung erlaubt es Handwerksbetrieben, bestimmte Gefahrgüter im Rahmen ihrer Haupttätigkeit mit
deutlich reduzierten ADR-Anforderungen zu transportieren. Typische Beispiele sind Farben, Gase oder Chemikalien,
die Sie direkt für Ihre Arbeit beim Kunden benötigen.
Welche Menge darf ich nach der Handwerkerregelung transportieren?
In der Regel gilt die 1000-Punkte-Regel. Solange der errechnete
Punktewert pro Fahrzeug diese Grenze nicht überschreitet, können Sie von den Erleichterungen profitieren. Bei
Überschreitung gelten die vollständigen ADR-Vorschriften.
Gilt die Handwerkerregelung auch für Gefahrgut der Klasse 7?
Nein. Gefahrgüter der Klasse 7 (radioaktive Stoffe) sind von der Handwerkerregelung grundsätzlich ausgeschlossen.
Solche Transporte unterliegen immer den vollständigen Spezialvorschriften des Gefahrgutrechts.
Benötige ich ein Beförderungspapier nach ADR?
Bei Anwendung der Handwerkerregelung ist ein umfassendes ADR-Beförderungspapier in der Regel nicht erforderlich.
Dennoch müssen Sie die Ladung ordnungsgemäß sichern und die grundlegenden Vorschriften der GGVSEB beachten.
Wann endet die Handwerkerregelung?
Die Handwerkerregelung endet, wenn die zulässigen Höchstmengen überschritten werden oder der Transport nicht mehr
unmittelbar mit Ihrer handwerklichen Haupttätigkeit zusammenhängt. Ab diesem Zeitpunkt gelten die vollständigen
ADR-Vorschriften für Gefahrguttransporte.
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