Beförderungskategorie

ADR Beförderungskategorien (BK 0–4) beim Gefahrgut einfach erklärt

Wer mit Gefahrgut arbeitet, trifft schnell auf Begriffe wie Beförderungskategorie, 1000-Punkte-Regel, Punktfaktoren und Mengengrenzen. Doch was steckt dahinter? In diesem Beitrag erklären wir verständlich, wie die Beförderungskategorien BK 0–4 funktionieren, welchen Einfluss sie auf die zulässigen Mengen haben und wie Sie die 1000-Punkte-Regel richtig anwenden.

Wenn Sie den Zusammenhang bereits kennen, können Sie hier ergänzend unseren Beitrag zur 1000-Punkte-Regel lesen.

Was ist eine Beförderungskategorie beim Gefahrgut?

Die Beförderungskategorie (BK) ist ein zentrales Element der Gefahrgutvorschriften, zum Beispiel im ADR (Straßentransport). Sie ordnet Gefahrgüter nach ihrem Gefahrenpotential ein. Grundsätzlich gilt:

Je kleiner die Zahl der Bk, desto höher ist die Einstufung der Gefährlichkeit.

Es gibt fünf Beförderungskategorien:

  • BK 0: Gefahrgüter mit dem höchsten Gefahrenpotential – die 1000-Punkte-Regel findet hier keine Anwendung.
  • BK 1: Gefahrgüter mit sehr hohem Gefahrenpotential.
  • BK 2: Gefahrgüter mit mittlerem Gefahrenpotential.
  • BK 3: Gefahrgüter mit geringem Gefahrenpotential.
  • BK 4: Gefahrgüter mit dem geringsten Gefahrenpotential.

Die Beförderungskategorie ist gemeinsam mit UN-Nummer, Verpackungsgruppe und Gefahrklasse ein wichtiger Baustein, um die richtige Einstufung eines Gefahrguts vorzunehmen.

Zusammenhang zwischen Beförderungskategorie und 1000-Punkte-Regel

Die Bk entscheidet, wie schnell Sie mit einer Sendung die 1.000 Punkte erreichen. Hintergrund: Je nach BK gibt es unterschiedliche Mengengrenzen und Punktfaktoren, die in die Berechnung einfließen.

Vereinfacht gilt:

  • BK 4: Geringstes Gefahrenpotential. In vielen Fällen können sehr große Mengen transportiert werden, ohne dass überhaupt Punkte anfallen (0 Punkte).
  • BK 3: Zulässig sind bis zu 1.000 L/kg pro Beförderungseinheit, der Punktefaktor beträgt 1. Die 1000-Punkte-Regel greift hier bereits deutlich schneller.
  • BK 2: Zulässig sind nur noch 333 L/kg, der Punktefaktor liegt bei 3.
  • BK 1: Hier sind nur 20 L/kg zulässig, der Punktefaktor beträgt 50 – die Punkte steigen extrem schnell an.

Ein Stoff der Beförderungskategorie 1 ist somit – rein nach der Systematik der Punktfaktoren – rund 16,7-mal „gefährlicher“ bewertet als ein Stoff der Beförderungskategorie 2. Entsprechend schneller werden die 1.000 Punkte erreicht und Erleichterungen fallen weg.

Wie die Berechnung im Detail funktioniert, erklären wir ausführlich im Beitrag zur 1000-Punkte-Regel nach ADR.

Warum die Beförderungskategorie für Verlader und Belader so wichtig ist

In der Praxis orientieren sich viele Beteiligte nur an der UN-Nummer oder der Gefahrklasse. Genauso wichtig ist aber die Beförderungskategorie, insbesondere für:

  • Verlader und Belader
  • Versender
  • Disponenten
  • Fahrer

Sie alle müssen einschätzen können, wie gefährlich ein Stoff im Sinne der Vorschriften wirklich ist, ob die Kleinmengenregelung oder andere Freistellungen greifen und ob zusätzliche Maßnahmen (z. B. besondere Ausrüstung, Schulung, Dokumentation) erforderlich sind.

Unternehmer und Geschäftsführer tragen zudem eine rechtliche Verantwortung. Werden Vorschriften missachtet oder Mitarbeiter nicht ausreichend unterwiesen, drohen Bußgelder, Regressforderungen und im schlimmsten Fall persönliche Haftung.

ADR 1.3-Unterweisung: Mitarbeiter rechtssicher schulen

Jeder, der an einem Gefahrguttransport beteiligt ist – ob in der Verladung, im Lager, in der Disposition oder als Fahrer – benötigt eine Unterweisung nach ADR 1.3. Diese Schulung vermittelt unter anderem:

  • Grundlagen der Gefahrgutvorschriften (ADR, GGVSEB etc.)
  • Bedeutung von Beförderungskategorie, Gefahrklasse und UN-Nummer
  • Berechnung und Anwendung der 1000-Punkte-Regel
  • Pflichten der Beteiligten (Verlader, Befüller, Empfänger usw.)
  • Verhalten im Notfall und bei Unfällen

safeXcon bietet Ihnen praxisnahe Schulungen, die speziell auf Ihr Unternehmen und Ihre Verkehrsträger zugeschnitten sind.

Online-Unterweisung ADR 1.3 buchen:
▶ Jetzt Termin für Online-Unterweisung vereinbaren

Unterweisung vor Ort buchen:
▶ Termin für Inhouse-Unterweisung (vor Ort) anfragen

Bei uns erhalten Sie Ihre ADR 1.3-Unterweisung für die Verkehrsträger Straße (ADR), Seeschiff (IMDG-Code), Schiene (RID) und Binnenschiff (ADN).

Fazit: Beförderungskategorien verstehen – Risiken reduzieren

Die Beförderungskategorie ist ein zentrales Instrument, um die Gefährlichkeit von Gefahrgut im Transport einzuschätzen. Wer die Unterschiede der Kategorien BK 0–4, die zugehörigen Punktfaktoren und Mengengrenzen kennt, kann die 1000-Punkte-Regel richtig anwenden, Risiken besser bewerten und rechtssicher handeln.

Mit klaren Prozessen, geschulten Mitarbeitern und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite reduzieren Sie Haftungsrisiken und erhöhen die Sicherheit im Gefahrguttransport.


Weiterführende Inhalte zu Gefahrgut & ADR

Bei uns erhalten Sie Ihre ADR 1.3 Unterweisung für die Verkehrsträger Straße (ADR), Seeschiff (IMDG-Code), Schiene (RID) und Binnenschiff (ADN).

Marko Richter
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH

Folge uns auf LinkedIn

Hinterlasse einen Kommentar

Wir beraten Sie gerne!

Stellen Sie uns direkt Ihre Anfrage und erhalten Sie von uns Ihr individuelles Angebot.